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   VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134   

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https://dejure.org/2022,5083
VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134 (https://dejure.org/2022,5083)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25.01.2022 - Au 9 E 22.134 (https://dejure.org/2022,5083)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - Au 9 E 22.134 (https://dejure.org/2022,5083)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; VwGO § 47 Abs. 6; BayIfSMV § 12 Abs. 2 S. 1 15.
    Vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung (Regelungsanordnung), Testpflicht an Schulen unabhängig vom Impfstatus, Normenkontrolle

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Testpflicht an Schulen unabhängig vom Impfstatus - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388

    Unstatthafte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass einzelne

    Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134
    Für einen Antrag nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO mit dem Inhalt, vorläufig festzustellen, dass die Normen der Verordnung dem begehrten Verhalten nicht entgegenstehen, ist dann kein Raum, wenn dies zu einer Umgehung der besonderen Voraussetzungen und Wirkungen des Rechtsschutzverfahrens nach § 47 Abs. 6 VwGO führen würde (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris Rn. 2).

    2.2.2 Anderes ist nur denkbar, wenn der Normadressat - unter Weitergeltung der Norm - lediglich die Feststellung begehrt, dass ein bestimmter Sachverhalt gegebenenfalls auch nach Auslegung der Norm nicht in ihren Anwendungsbereich fällt (BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris Rn. 6).

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134
    Auf die Frage, ob dem Begehren des Antragstellers im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 19. November 2021 (Az.: 1 BvR 927/21, 1 BvR 1069/21 - juris) stattzugeben wäre, kommt es daher nicht mehr entscheidungserheblich an.
  • BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 927/21

    Mehrere Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Vierten

    Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134
    Auf die Frage, ob dem Begehren des Antragstellers im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 19. November 2021 (Az.: 1 BvR 927/21, 1 BvR 1069/21 - juris) stattzugeben wäre, kommt es daher nicht mehr entscheidungserheblich an.
  • VG Stuttgart, 02.09.2021 - 9 K 3324/21

    Zeitlicher Umfang einer Förderung in einer Kindertageseinrichtung

    Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134
    Fehlt ein solcher, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. OVG Saarl, B.v. 8.10.2020 - 2 B 270/20- juris Rn. 9; VG Stuttgart, B.v. 2.9.2021 - 9 K 3324/21 - juris Rn. 32).
  • OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20

    Schließung von Sportstätten (Corona)

    Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134
    Das vom Antragsteller angestrengte Verfahren hat damit zum Ziel, eine in der 15. BayIfSMV enthaltene abstrakt-generelle Verbots- oder Gebotsregelung ganz oder teilweise nicht anzuwenden, was ausschließlich in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO gerichtlich zu klären ist (vgl. OVG Saarl, B.v. 19.2.2021 - 2 B 35/21 - juris; B.v. 15.1.2021 - 2 B 354/20 - juris).
  • OVG Saarland, 08.10.2020 - 2 B 270/20

    Einstweilige Anordnung: Nachweis eines Kita-Platzes

    Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134
    Fehlt ein solcher, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. OVG Saarl, B.v. 8.10.2020 - 2 B 270/20- juris Rn. 9; VG Stuttgart, B.v. 2.9.2021 - 9 K 3324/21 - juris Rn. 32).
  • OVG Saarland, 19.02.2021 - 2 B 35/21

    Ausnahmegenehmigung vom Öffnungsverbot für Telekom-Shop in Zeiten der

    Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134
    Das vom Antragsteller angestrengte Verfahren hat damit zum Ziel, eine in der 15. BayIfSMV enthaltene abstrakt-generelle Verbots- oder Gebotsregelung ganz oder teilweise nicht anzuwenden, was ausschließlich in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO gerichtlich zu klären ist (vgl. OVG Saarl, B.v. 19.2.2021 - 2 B 35/21 - juris; B.v. 15.1.2021 - 2 B 354/20 - juris).
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