Rechtsprechung
VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; VwGO § 47 Abs. 6; BayIfSMV § 12 Abs. 2 S. 1 15.
Vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung (Regelungsanordnung), Testpflicht an Schulen unabhängig vom Impfstatus, Normenkontrolle
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Testpflicht an Schulen unabhängig vom Impfstatus - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388
Unstatthafte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass einzelne …
Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134
Für einen Antrag nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO mit dem Inhalt, vorläufig festzustellen, dass die Normen der Verordnung dem begehrten Verhalten nicht entgegenstehen, ist dann kein Raum, wenn dies zu einer Umgehung der besonderen Voraussetzungen und Wirkungen des Rechtsschutzverfahrens nach § 47 Abs. 6 VwGO führen würde (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris Rn. 2).2.2.2 Anderes ist nur denkbar, wenn der Normadressat - unter Weitergeltung der Norm - lediglich die Feststellung begehrt, dass ein bestimmter Sachverhalt gegebenenfalls auch nach Auslegung der Norm nicht in ihren Anwendungsbereich fällt (BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris Rn. 6).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …
Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134
Auf die Frage, ob dem Begehren des Antragstellers im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 19. November 2021 (Az.: 1 BvR 927/21, 1 BvR 1069/21 - juris) stattzugeben wäre, kommt es daher nicht mehr entscheidungserheblich an. - BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 927/21
Mehrere Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Vierten …
Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134
Auf die Frage, ob dem Begehren des Antragstellers im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 19. November 2021 (Az.: 1 BvR 927/21, 1 BvR 1069/21 - juris) stattzugeben wäre, kommt es daher nicht mehr entscheidungserheblich an.
- VG Stuttgart, 02.09.2021 - 9 K 3324/21
Zeitlicher Umfang einer Förderung in einer Kindertageseinrichtung
Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134
Fehlt ein solcher, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes (…vgl. OVG Saarl, B.v. 8.10.2020 - 2 B 270/20- juris Rn. 9; VG Stuttgart, B.v. 2.9.2021 - 9 K 3324/21 - juris Rn. 32). - OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20
Schließung von Sportstätten (Corona)
Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134
Das vom Antragsteller angestrengte Verfahren hat damit zum Ziel, eine in der 15. BayIfSMV enthaltene abstrakt-generelle Verbots- oder Gebotsregelung ganz oder teilweise nicht anzuwenden, was ausschließlich in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO gerichtlich zu klären ist (vgl. OVG Saarl, B.v. 19.2.2021 - 2 B 35/21 - juris; B.v. 15.1.2021 - 2 B 354/20 - juris). - OVG Saarland, 08.10.2020 - 2 B 270/20
Einstweilige Anordnung: Nachweis eines Kita-Platzes
Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134
Fehlt ein solcher, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. OVG Saarl, B.v. 8.10.2020 - 2 B 270/20- juris Rn. 9;… VG Stuttgart, B.v. 2.9.2021 - 9 K 3324/21 - juris Rn. 32). - OVG Saarland, 19.02.2021 - 2 B 35/21
Ausnahmegenehmigung vom Öffnungsverbot für Telekom-Shop in Zeiten der …
Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134
Das vom Antragsteller angestrengte Verfahren hat damit zum Ziel, eine in der 15. BayIfSMV enthaltene abstrakt-generelle Verbots- oder Gebotsregelung ganz oder teilweise nicht anzuwenden, was ausschließlich in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO gerichtlich zu klären ist (vgl. OVG Saarl, B.v. 19.2.2021 - 2 B 35/21 - juris; B.v. 15.1.2021 - 2 B 354/20 - juris).